Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Wir betreuen Ihr Bauvorhaben als SiGeKo sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase.
Die notwendigen Vorankündigungen und SiGePläne werden selbstverständlich erstellt.
"Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Deshalb sind Sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Verpflichtung für den Bauherren in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen." (Walter Riester, ehem. Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung)
Nach der Baustellenverordnung
brauchen Sie keinen Koordinator bestellen:
- wenn Sie nur einen Arbeitgeber beschäftigen.
müssen Sie einen Koordinator bestellen:
- wenn Sie mehrere Arbeitgeber beschäftigen (unabhängig von der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer).
Die Sachverständigentätigkeit und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind meines Erachtens eine gute Kombination, um stets mit aktuellen Vorschriften, dem Stand der Technik, Arbeits- Verfahren und Techniken vertraut zu bleiben. Dieses hilft Fehler und Mängel zu entdecken und deren Entstehung zu verstehen bzw. das erneute Auftreten zu verhindern.